Die Genossenschaft übernimmt die Haftung für die Grabanlage und die Instandhaltung des Grabmals sowie der Einfassung.
- Überwachung der Standsicherheit.
- Reinigung des Grabmals und der Einfassung mit Erneuerung der Inschriftin vereinbartem Turnus.
- Entfernung und Wiederanbringung der Steine bei einer Bestattung mit allen dazu gehörigen Arbeiten.
- Abräumen und Entfernen des gesamten Grabmals samt Einfassung und Fundament nach Ende der Vertagszeit.
- Instandsetzung bei Vandalismus- und Sturmschäden.