Allgemeine Geschäftsbedingen der Kahl Natursteine GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kahl Natursteine GmbH, Leintelstr. 13, 73262 Reichenbach

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Kahl Natursteine GmbH.

2. Auftragserteilung
Bis zur Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber ist unser Angebot freibleibend. In jedem Falle ist es nur zwei Wochen ab seinem Datum gültig. Nach Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber erhält dieser eine Auftragsbestätigung, die Inhalt und Umfang des Vertrags verbindlich festlegt.

3. Gewährleistung
Mangelrügen müssen schriftlich angezeigt werden. Die Frist zur Mangelgewährleistung beträgt ein Jahr ab Abnahme Natur- und Kunststeine können in Farbe und Struktur nicht immer einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht sind gestattet und zwar auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Mustern zu geschehen hat. Hinsichtlich der Stärke ist eine Toleranz von 10 % vereinbart. Verschiedenartigkeit des Gesteins in Körnung, Abweichung in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen und dergleichen mehr sind kein Fehler, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zur Beanstandung.

4. Lieferfristen
Lieferfristen sind nur ungefähre Angaben und bestimmen nur annähernd den Leistungszeitraum. Sie beginnen jedenfalls erst dann, wenn sämtliche kaufmännischen und technischen Details geklärt sind. Behinderungen durch Witterungseinflüsse, Nichtanfall des benötigten Rohmaterials oder Probleme bei dessen Beschaffung oder auch Ereignis höherer Gewalt berechtigen uns, die vertraglich vereinbarten Lieferfristen für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlauffrist zu verlängern. Dadurch geraten wir nicht in Verzug.

5. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art des Werkes vorhersehbaren vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB haften wir auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten sie nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

6. Urheberrecht
Alle unsere Zeichnungen, Muster und von uns geschaffenen Formen unterliegen unserem Urheberrecht. Sie dürfen weder nachgebildet noch für andere Dinge verwendet werden. Bei Bestellungen nach fremden Entwürfen versichert der Auftraggebern, dass er zur Verwendung dieser Entwürfe berechtigt ist.

7. Eigentumsvorbehalt, Sonstiges
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns hergestellten Dingen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt an uns schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen Dritte sicherungshalber ab. Wir werden die oben genannten Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freigeben, soweit deren Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen einer Forderung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Nach Fertigstellung unseres Werkes erfolgt eine Fertigstellungsanzeige, verbunden mit der Aufforderung an den Auftraggeber, an der Abnahme mitzuwirken. Ist der Auftraggeber trotz Abnahmereife binnen zehn Tagen nicht bereit, an der Abnahme mitzuwirken, so gilt die Abnahme als durchgeführt.

8. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto direkt nach Rechnungsdatum auszugleichen. Nach Zu-Stande-Kommen des Vertrages können wir eine Vorauszahlung in Höhe des Wertes des Materials, das zur Ausführung des Auftrages notwendig ist, verlangen. Unabhängig davon können wir Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten vertragsgemäßen Leistung verlangen, einschließlich der darauf entfallenen Mehrwertsteuer.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort sämtlicher gegenseitiger Ansprüche wird Reichenbach vereinbart. Als Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, Reichenbach vereinbart.

10. Schlussbestimmungen
Alle Erklärungen in Bezug auf den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und uns sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen bleibt der Vertrag dennoch wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird eine andere wirksame Bestimmung gesetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

11. Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage WWW.KAHL-NATURSTEINE.DE